Zunftregeln

Allgemeine Regeln:

  • Ein Beitritt zu den Ulmer Lechthal Hexa ist ab dem 18. Lebensjahr möglich.
  • Minderjährige zwischen 16 und 18 bedürfen der Zustimmung eines Erziehungsberechtigten
  • Minderjährige zwischen 14 und 16 bedürfen eines volljährigen Mitglieds oder eines bestellten Vertreters innerhalb der Narrenzunft.
  • Minderjährige unter 14 bedürfen eines volljährigen Mitglieds oder eines bestellten Vertreters innerhalb der Narrenzunft und sind von Spätveranstaltungen ausgenommen.
  • Das Häs darf ausschließlich vom einem registrierten Mitglied getragen und nicht verliehen werden.
  • Ein “Ulmer Lechthal Hexa”-Hexenhäs besteht aus folgenden Teilen:
    • Maske mit Kopftuch
    • Schwarze Hexenbluse mit Wappen und Registriernummer
    • Blaue Hexenschürze
    • Roter Hexenrock
    • Weiße Hexenunterhose
    • Blaue Ringelkniestrümpfe
    • Strohschuhe
    • Handschuhe
    • Mütze (Optional)
    • Hexenbesen (Optional)
    • Schürzenbeutel (Optional)
  • Beim Häsabstauben am Dreikönigstag (6. Januar) wird das (angezogene) Häs gemeinschaftlich geprüft und gerichtet. Es wird festgehalten, was noch bis zum Beginn der hohen Fasnetstage ersetzt oder repariert werden muss.
  • Das Häs muss in der Öffentlichkeit wenn möglich immer komplett getragen werden. Bei Hallenveranstaltungen oder Brauchtumsabenden ohne Auftritt kann die Maske zuhause verbleiben und die optionalen Hästeile auch.

Masken & Häs:

  • Alle Masken der Narrengruppe sind Leihmasken und gehen NICHT in den Besitz des Trägers über. Dies gilt auch für die angebrachte Häsnummer.
  • Es darf nur mit Erlaubnis der Narrenzunft und der ausgegebenen Registriernummer an Umzügen und anderen Veranstaltungen teilgenommen werden.
  • Es ist verboten, das Häs an Dritte zu verleihen.
  • Junghexen dürfen nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder eines dafür bestellten Verantwortlichen teilnehmen. Masken sind nur nach Rücksprache mit dem Zunftmeister erlaubt.
  • Trinkbecher gehören nicht zu unserem traditionelle Häs und dürfen nicht bei Umzügen, jedoch bei Freinächten, Narrennächten, Brauchtumsabenden, etc. am Häs getragen werden.

Verhaltensregeln:

  • Unser wichtigster Grundsatz lautet:
    Allen zur Freud und niemand zum Leid.
  • Das Feiern der Fasnet ist nicht gleichbedeutend mit Zügellosigkeit.
  • Der Konsum von Alkohol ist (natürlich) erlaubt, sollte allerdings verantwortungsvoll genossen werden.
  • Wir passen auf uns und auf andere auf!
  • Ein grobes Fehlverhalten in der Öffentlichkeit im Häs kann mit Ausschluß aus der Hexengruppe geahndet werden.
  • Verhalten, welches dem Ansehen der Narrenzunft schadet, führt ebenfalls zu Konsequenzen und kann zum Ausschluß aus der Hexengruppe führen.
  • Durch die Häsnummern sind wir trotz Vermummung identifizierbar. Das bedeutet, dass vor allem bei Straftaten durch Zunftmitglieder und (Straf-)Anzeigen gegen Personen der Narrenzunft die Identität des jeweiligen Zunftmitglieds herausgegeben wird.
  • Während Umzügen oder Veranstaltungen ist die Maske immer ohne Ausnahme zu tragen. Sie darf in Umzügen nur angehoben werden, um zu trinken/essen oder um Kindern zu zeigen, dass darunter ein freundlicher Mensch steckt, vor dem man keine Angst haben muss.
  • Der Einsatz von Konfetti darf nur in Maßen erfolgen und sollte nicht ausarten.
  • Der Diebstahl oder Beschädigung von Eigentum von Zuschauern ist strengstens verboten und kann zum Ausschluß aus der Narrenzunft führen. Werden Späße mit Hüten, Schnürsenkeln oder jeglichem fremden Eigentum gemacht, sind diese zwingend an den Besucher zurückzugeben!
  • Bei Narrennächten/Brauchtumsabenden besteht kein Maskenzwang, die Maske darf aber zum Strählen aufgesetzt werden. Wir unterstützen dies ausdrücklich um das Fasnetserlebnis für die Zuschauer/Besucher so authentisch wie möglich zu machen.
  • Das Häs ist stets ohne Veränderung und ohne Zusatzkleidung zu tragen. Für Konfetti/Guezle muss der Häsbeutel verwendet werden. Zusätzliche Thermokleidung darf ausschließlich unter dem Häs getragen werden.
  • Bei Umzügen ist darauf zu achten, dass keine unnötigen Verzögerungen erzeugt werden und die Gruppe möglichst geschlossen auftritt, vor allem wegen unserer noch recht geringen Mitgliederzahl.
  • Wenn möglich sollte nach Beendigung des Umzugswegs nicht gegen den Umzugsweg gelaufen werden, um das Erscheinungsbild nachfolgender Zünfte nicht zu stören.
  • Jede Ulmer Lechthal Hex muss sich bewusst sein, dass seine eigene Interpretation der Fastnachtsgestaltung, sich dem Brauchtum und dessen Pflege unterzuordnen hat. Sobald das Häs getragen wird, stellt man einen Vertreter der schwäbisch-alemannischen Fastnacht dar, welche es gilt in ihrer schönsten Form und mit Würde zu präsentieren.

Stand: 03/2023