Auch wenn die Fasnet vielen Menschen oft zügel- und regellos erscheint, bedarf es Regeln um einerseits den Charakter des Brauchtums der schwäbisch-alemannischen Fasnet und andererseits die Sicherheit unserer Maskenträger und der Zuschauer zu gewährleisten. Unsere Zunftregeln erscheinen streng, sind aber u.a. auch zur rechtlichen Absicherung notwendig und sollen verdeutlichen, dass wir eine Hexenzunft sind, bei der das traditionelle Brauchtum absolut im Vordergrund steht.
Allgemeine Regeln:
- Ein Beitritt zu den Ulmer Lechthal Hexa ist grundsätzlich ab dem 18. Lebensjahr möglich. Ausnahmen:
- Minderjährige zwischen 16 und 18 bedürfen der Zustimmung eines Erziehungsberechtigten
- Minderjährige zwischen 14 und 16 bedürfen eines volljährigen Mitglieds oder eines bestellten Vertreters innerhalb der Narrenzunft.
- Minderjährige unter 14 bedürfen eines volljährigen Mitglieds oder eines bestellten Vertreters innerhalb der Narrenzunft und sind von Spätveranstaltungen ausgenommen.
- Das Häs/Kinderhäs darf ausschließlich vom einem registrierten und aktiven Mitglied getragen und nicht verliehen werden.
- Ein “Ulmer Lechthal Hexa”-Hexenhäs besteht aus folgenden Teilen:
- Maske mit Kopftuch
- Schwarze Hexenbluse mit Wappen und Registriernummer
- Blaue Hexenschürze
- Roter Hexenrock
- Weiße Hexenunterhose
- Blaue Ringelkniestrümpfe
- Strohschuhe
- Handschuhe
- Mütze (Optional)
- Hexenbesen (Optional)
- Schürzenbeutel (Optional)
- Das Mitglied ist selbst verantwortlich für den ordnungsgemäßen Zustand des Häses und ist dabei selbst verantwortlich, sich um fehlende Teile entweder beim Häswart direkt zu kümmern. Sollte es Probleme aufgrund nicht verfügbarer Größen geben, ist das Mitglied selbst verantwortlich sich entsprechenden Ersatz zu besorgen und diesen beim Häswart freigeben zu lassen.
- Beim Häsabstauben am Dreikönigstag (6. Januar) wird das Häs gemeinschaftlich geprüft und gerichtet. Dieser Termin ist verbindlich für alle Mitglieder.
Masken & Häs:
- Alle Masken der Narrengruppe sind Leihmasken und gehen auch bei endgültiger Aufnahme NICHT in den Besitz des Trägers über. Dies gilt auch für die angebrachte Häsnummer und das Zunftwappen auf der Bluse.
- Es darf nur mit Erlaubnis der Narrenzunft und der ausgegebenen Registriernummer an Umzügen und anderen Veranstaltungen im Häs teilgenommen werden.
- Es ist strengstens verboten, das Häs/Kinderhäs an Dritte zu verleihen.
- Junghexen dürfen nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder eines dafür bestellten Verantwortlichen an Umzügen oder Veranstaltungen teilnehmen. Masken sind nur nach Rücksprache mit dem Vorstand erlaubt.
- Trinkbecher gehören, auch wenn dies von vielen jungen Zünften gerne so gehandhabt wird, nicht zu einem traditionellen Hexenhäs und dürfen nicht öffentlich bei Umzügen, jedoch bei Freinächten, Narrennächten, Brauchtumsabenden, etc. am Häs getragen werden. Bei Umzügen sollten die Becher im Häsbeutel verstaut werden.
- Sammelabzeichen dürfen auf dem Häs getragen werden, sollten aber zurückhaltend verwendet werden. Eine Ausnahme bilden Brauchtumsabende, bei denen die Sammelabzeichen der aktuellen Fasnet am Häs getragen werden dürfen. Eine einheitliche Erscheinung der Zunftmitglieder muss immer gewahrt bleiben.
- Das Häs muss in der Öffentlichkeit immer komplett getragen werden. Bei Hallenveranstaltungen oder Brauchtumsabenden ohne Auftritt kann die Maske zuhause verbleiben und die optionalen Hästeile auch, allerdings sollte das Häs trotzdem erkennbar bleiben und nicht verfälscht werden.
- Das Häs darf, egal ob in Teilen oder in Gesamtheit, nur ab dem Beginn der Fasnet am Dreikönigstag (6.1.) bis zur MItternacht des Fasnetsdienstags öffentlich getragen werden. Ausnahmen (kurze Auftritte während Hochzeiten und runden Geburtstagen von Mitgliedern) sind vorher mit dem Vorstand abzustimmen.
Verhaltensregeln:
- Unser wichtigster Grundsatz lautet:
Allen zur Freud und niemand zum Leid.
- Das Feiern der Fasnet ist nicht gleichbedeutend mit Zügellosigkeit!
- Verhalten, welches dem Jugendschutz widerspricht ist absolut zu unterlassen! Auf Jugendliche und Minderjährige ist insbesondere zu achten und jederzeit zum Schutz und Interesse unserer und anderer Kinder/Jugendliche zu handeln.
- Der Konsum von Alkohol ist (natürlich) erlaubt, sollte allerdings verantwortungsvoll genossen werden. Übermässiger Alkoholgenuß, welcher zu Fehlverhalten führt oder ein schlechtes Licht auf die Narrenzunft ist im Hexenhäs absolut zu unterlassen und kann zum Ausschluß aus der Zunft führen. Kenne Deine Grenzen! Grundsätzlich gilt, dass ein Vorglühen vor Umzügen nicht exzessiv zu betreiben ist. Dies hat einerseits versicherungstechnische Gründe und andererseits möchten wir verhindern, dass man im Umzug “über die Stränge schlägt”!
- Wir passen zu jeder Zeit auf uns und auf andere auf!
- Ein grobes Fehlverhalten in der Öffentlichkeit im Häs kann mit sofortigem Ausschluß aus der Hexengruppe geahndet werden.
- Verhalten, welches dem Ansehen der Narrenzunft schadet, führt ebenfalls zu Konsequenzen und kann zum Ausschluß aus der Hexengruppe führen.
- Durch die Häsnummern sind wir trotz Vermummung identifizierbar. Das bedeutet, dass vor allem bei Straftaten durch Zunftmitglieder und (Straf-)Anzeigen gegen Personen der Narrenzunft die Identität des jeweiligen Zunftmitglieds herausgegeben wird.
- Während Umzügen oder entsprechenden Strassenveranstaltungen ist die Maske immer ohne Ausnahme zu tragen. Sie darf in Umzügen nur angehoben werden, um zu trinken/essen oder um Kindern zu zeigen, dass darunter ein freundlicher Mensch steckt, vor dem man keine Angst haben muss.
- Der Einsatz von Konfetti darf nur in Maßen erfolgen und sollte nicht ausarten. Zudem darf Konfetti in Umzügen, bei denen es von der gastgebenden Zunft nicht erwünscht ist, nicht eingesetzt werden.
- Bengalisches Feuer, Feuerwerks- oder Feuerkörper jeglicher Art und mit starker Rauchentwicklung ist heutzutage bei den meisten Umzügen und aufgrund von Brandschutzverordnungen meist nicht erlaubt und grundsätzlich ein rechtlich strittiges Thema und darf, wenn überhaupt, nur mit vorheriger Rücksprache mit der gastgebenden Zunft und dem Vorstand bei Brauchtumsvorführungen eingesetzt werden.
Grundsätzlich ist dies auch kein Bestandteil der traditionellen schwäbisch-alemannischen Fasnet und birgt ein hohes Verletzungrisiko für Narren und Zuschauer. Eine grundsätzliche Freigabe von derartigem Effektfeuerwerk, vor allem während Umzügen, gibt es deshalb auch schon aus Haftungsgründen nicht. - Der Diebstahl oder Beschädigung von Eigentum von Zuschauern ist strengstens verboten und kann zum Ausschluß aus der Narrenzunft führen. Werden Späße mit Hüten, Schnürsenkeln oder jeglichem anderen fremden Eigentum gemacht, sind diese zwingend an die betreffenden Besucher zurückzugeben!
- Bei Narrennächten/Brauchtumsabenden besteht kein Maskenzwang, die Maske darf aber zum Strählen aufgesetzt werden. Wir unterstützen dies ausdrücklich um das Fasnetserlebnis für die Zuschauer/Besucher so authentisch wie möglich zu machen und den Charakter der ursprünglichen Fasnet aufrechtzuerhalten.
- Das Häs ist stets komplett ohne Veränderung und ohne Zusatzkleidung darüber zu tragen. Darunter kann jede gewünschte Witterungskleidung getragen werden. Für Konfetti/Guezle muss der Häsbeutel oder alternativ ein Handkorb verwendet werden. Zusätzliche Thermokleidung darf ausschließlich unter dem Häs getragen werden.
- Das Häs ist immer komplett im Umzug zu tragen. Bei groben oder wiederholten groben Abweichungen kann der Zunftmeister oder Vorstand die Teilnahme am Umzug auch am Umzugsplatz noch verweigern.
- Bei Umzügen ist darauf zu achten, dass keine unnötigen Verzögerungen erzeugt werden und die Gruppe möglichst geschlossen auftritt, vor allem wegen unserer noch recht geringen Mitgliederzahl. Es muss darauf geachtet werden, dass man im Umzug hinter unserem Wagen/Schild bleibt.
- Wir pflegen einen respektvollen Umgang mit anderen Zünften und verhalten uns allgemein gegenüber anderen so, wie wir es uns wünschen, dass man mit uns umgeht. Es gilt grundsätzlich: “Der klügere Narr gibt nach!”. Streit und sonstige Konfrontationen sind grundsätzlich zu vermeiden. Gibt es Probleme mit Mitgliedern anderer Zünfte ist dies immer über unseren Zunftmeister zu regeln.
- Wenn möglich sollte vor Beginn und nach Beendigung des Umzugswegs nicht gegen den Umzugsweg gelaufen werden, um das Erscheinungsbild nachfolgender Zünfte nicht zu stören. Dies ist auch von gastgebenden Zünften im Regelfall nicht erwünscht. In aller Regel ist ein Umgehungsweg zu wählen.
- Jegliche Absprachen, Anfragen oder Beschwerden an oder mit anderen Narrenzünften sind AUSSCHLIEßLICH DURCH DEN VORSTAND und NICHT DURCH NORMALE MITGLIEDER zu tätigen, um ein organisatorisches Chaos zu verhindern.
- Jede Ulmer Lechthal Hex muss sich bewusst sein, dass sich seine eigene Interpretation der Fastnachtsgestaltung, dem Brauchtum und dessen Pflege unterzuordnen hat. Sobald das Häs getragen wird, stellt man einen Vertreter der schwäbisch-alemannischen Fasnet dar, welche es gilt in ihrer schönsten Form und mit Würde und zur Freude aller zu präsentieren gilt.
Stand: 01/2024